Nach Artikel 12 Absatz 7 sowie Artikel 27 des Organisationsreglements 2017 können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung von Reglementen der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird. Folgendes Reglement, vom Gemeinderat am 18. März 2024 beschlossen, untersteht dem fakultativen Referendum:
Das Aufgabenübertragungsreglement und die Auflageakten können beim Zentralschalter der Gemeindeverwaltung Utzenstorf, Hauptstrasse 28 und online eingesehen werden.
Ablauf der Referendumsfrist
29. April 2024
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften
67
Einreichungsstelle
Gemeinderat Utzenstorf, Hauptstrasse 28, Postfach 139, 3427 Utzenstorf
Gemeinderat